Fotos: Jonathan Funk

FAQ

Warum fordern die Beschäftigten der MHH einen Tarifvertrag für Mindestpersonalausstattungen?

 

Das Gesundheitswesen in Deutschland und damit auch in Niedersachsen ist chronisch unterfinanziert. Die Folge: immer weniger Personal muss immer mehr Arbeit machen. 

Den Preis dafür zahlen die Patient:innen und die Beschäftigten. Einspringen aus der Freizeit, keine Pausen, Überstunden, mit schlechtem Gefühl nach Hause gehen, weil man seinen Ansprüchen nicht gerecht werden konnte: Viele Beschäftigte sind chronisch überlastet, schieben Überstunden vor sich her, werden krank, haben innerlich gekündigt oder dem Arbeitsplatz Krankenhaus bereits den Rücken gekehrt.

Die Politik hat keine wirksamen Lösungen erarbeitet, um die Beschäftigten im Beruf zu halten oder mit besseren Arbeitsbedingungen in den Beruf zurückzuholen. Das geht zu Lasten aller Bürger:innen, die viel schlechter versorgt werden, als es notwendig wäre, um schnell und nachhaltig zu genesen. Eine gute Gesundheitsversorgung geht nur mit guten Arbeitsbedingungen, ausreichend Zeit und genügend Personal.



Was sind die Forderungen an die Klinikleitungen und das Land Niedersachsen?

Die Beschäftigten der MHH fordern von den Klinikleitungen einen Tarifvertrag Entlastung, in dem festgelegt wird, wieviel Personal zur Versorgung der Patient*innen sichergestellt sein muss und einen Belastungsausgleich, wenn nicht ausreichend Personal da ist. Zudem fordern sie mehr Zeit und Qualität für die Sicherstellung der Ausbildung in den Kliniken.

Von der Landespolitik und den jetzigen Koalitionsparteien fordern die Beschäftigten eine Finanzierung der Kosten für den Teil des Tarifvertrags, der nicht über die Krankenkassen refinanziert wird. Dabei geht es vor allem um Kosten für mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in den nicht-pflegerischen Berufen. Aber auch für Bereiche wie Zentrale Notaufnahmen und die Pflege in den Operationssälen und Ambulanzen.



Um welche Berufsgruppen und Bereiche geht es?

Die Belastungssituation in nahezu allen Arbeitsbereichen und Berufsgruppen der MHH hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Eine Universitätsklinik kann ihrem komplexen Versorgungsauftrag nur im Zusammenspiel aller Berufsgruppen und Bereiche nachkommen. Dies erfordert von den Beschäftigten an jeder Stelle berufsgruppenübergreifende Teamarbeit.

Dementsprechend soll Entlastung geregelt werden für alle Bereiche der Kliniken, in denen die Beschäftigten Überlastung als Problem definieren und Entlastungsregelungen für notwendig halten. Dies betrifft die Pflege als größte Berufsgruppe in den Kliniken genauso wie therapeutische Berufe, Ambulanzpersonal, Funktionsdienste, Transportdienste und Lager- und Logistikpersonal.

Das ärztliche Personal ist nicht Teil des Tarifvertrags-Entlastung. Mehr Informationen zum ärztlichen Unterstützungsaufruf „Mehr Personal ist besser für alle!“ findet ihr hier.



Was hatte es mit dem 100-Tage Ultimatum auf sich?

Mit dem 100-Tage Ultimatum haben die Beschäftigten der Klinikleitung und Landespolitik ein Zeitfenster gegeben, um einen Tarifvertrag Entlastung abzuschließen. 

Das Ultimatum startete mit der Übergabe der Absichtserklärung am 8. Mai und geht bis zum 16. August. 

Sollte bis dahin keine Lösung gefunden werden, sind die Beschäftigten gezwungen, den Druck zu erhöhen.



Was hat die Überlastung der Krankenhausbeschäftigten mit mir zu tun?

„Ist der Patient auf der Intensivstation letzte Nacht gestorben, weil wir zu wenig Zeit für ihn hatten?“

„Hat die Schwangere, die wir wegen Unterbesetzung wegschicken mussten, ihr Kind gesund auf die Welt bringen können?“

„Muss ich meinen Beruf aufgeben, weil ich Partnerschaft, Familie und Freunde seit Jahren vernachlässige?“

Diese Fragen stellen sich die Beschäftigten im Gesundheitswesen täglich.

Die dauerhafte personelle Unterbesetzung in der Krankenversorgung kann gravierende, sogar lebensgefährliche Folgen haben. Der Zusammenhang von unzureichender Personalausstattung und Behandlungsergebnis ist vielfach wissenschaftlich belegt. Wenn Notaufnahmen nicht gut genug besetzt sind, muss der Rettungswagen zur nächsten Klinik fahren, es gehen womöglich entscheidende Minuten verloren. Wenn Patient:innen auf Intensivstationen oder im Aufwachraum nicht engmaschig beobachtet werden können, ist das gefährlich. Wenn das Labor notwendige Analysen nicht schnell genug liefert, kann das den Behandlungserfolg gefährden.

Warum fehlt es an allen Ecken und Enden an Personal?

Der Pflegenotstand in den Krankenhäusern ist nicht entstanden, weil es zu wenig Pflegekräfte gibt.

Laut einer Studie der Hartmann Gruppe würde die Hälfte der ausgestiegenen Pflegekräfte zurückkehren, wenn sich die Arbeitsbedingungen verbessern: „48 Prozent der ausgebildeten Pflegekräfte, die ihrem Beruf in den vergangenen Jahren den Rücken gekehrt haben, können sich einen Wiedereinstieg in die Pflege vorstellen. Geschätzt liegt die Zahl potenzieller Rückkehrer:innen damit bei 120.000 bis 200.000 Personen.“

Eine Studie der Arbeitnehmerkammer Bremen rechnet vor, dass deutschlandweit zwischen 92.000 und 172.000 zusätzliche Pflegestellen allein dadurch besetzt werden könnten, dass Teilzeitkräfte wegen besserer Arbeitsbedingungen ihre Arbeitszeiten wieder aufstocken.

 

Am Horizont droht ein Massenaustritt der Beschäftigten aus der Gesundheitsversorgung: Weitere ca. 40 % aller Beschäftigten überlegen aktuell, das Gesundheitssystem zu verlassen.

Bundesweite Studien wie ich-pflege-wieder-wenn, und #PflegeComeBack zeigen: bis zu 300.000 Beschäftigte wären bereit, zurück in den Beruf zu kommen: Wenn die Arbeitsbedingungen stimmen und vor allem: genügend Personal mitarbeitet.

An der Charité ist die Personalbesetzung, seitdem dort 2021 der Tarifvertrag Entlastung abgeschlossen wurde, deutlich gestiegen.  Die Medizinische Hochschule Hannover kann mit einem TV-E noch in diesem Jahr zu einem Leutturm für eine bedarfsgerechte Personalbemessung und faire Abeitsbedingungen werden.

Warum macht ver.di die Überlastung zum Gegenstand von Tarifauseinandersetzungen? Sind Personalvorgaben im Krankenhaus nicht Aufgabe des Gesetzgebers?

Die Krankenhausbewegung für Entlastung ist die Notwehr der Beschäftigten gegen den krankmachenden Personalnotstand im Krankenhaus. 

Es bleibt bei der grundsätzlichen Verantwortung des Gesetzgebers für die sichere Versorgung der Patient:innen. Deshalb muss der Bundestag bedarfsgerechte Personalvorgaben verbindlich für alle Kliniken vorgeben.
Die Beschäftigten brauchen jedoch jetzt eine spürbare Entlastung im betrieblichen Alltag.  

In Deutschland konnten bisher bundesweit 21 Großkrankenhäusern, mehrheitlich Universitätskliniken, ver.di Tarifverträge bzw. Vereinbarungen zur Entlastung der Beschäftigten durchgesetzt werden. Den Anfang machte die Charité-Belegschaft, die 2015/16 erstmals einen solchen Tarifvertrag erstreikte.

Ein Berliner Arbeitsrichter stellte seinerzeit klar, dass ver.di sehr wohl Tarifverträge zur Entlastung der Beschäftigten fordern und dafür auch zum Streik aufrufen kann, denn: »Die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers endet dort, wo der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter beginnt.« (siehe Broschüre »Mehr von uns ist besser für alle!«). Im Herbst 2021 hat die in ver.di organisierte Belegschaft einen weiter entwickelten Tarifvertrag Entlastung bei der Charíté und Vivantes durchgesetzt



Wie genau soll ein Tarifvertrag für Entlastung für mehr Personal sorgen können?

Ein Tarifvertrag Entlastung regelt für die Arbeitsbereiche und Stationen konkret, wie viele Beschäftigte notwendig sind, um die Arbeit ohne Überlastung durchführen zu können. Im Pflegebereich wird dies durch Verhältniszahlen zwischen Personal und Patient:innen fixiert, in anderen Arbeitsbereichen durch Mindestbesetzungen oder das Verhältnis von Personal und zum Beispiel diagnostischen Geräten in der Radiologie. Zum zweiten werden weitere Belastungsfaktoren definiert wie zum Beispiel Arbeiten in Bereichen, für die es keine Einarbeitung gibt, Übergriffe auf das Personal, Einsatz von Arbeitskräften der Arbeitnehmer:innenüberlassung oder Ähnliches.

Bei Unterschreiten der festgelegten Besetzung oder Eintreten anderer Belastungsfaktoren werden etwa im Tarifvertrag der Charité und Vivantes in Berlin für die eingetretene Belastung automatisch sogenannte Belastungspunkte gutgeschrieben. Für diese Belastungspunkte kann der Beschäftigte bezahlte Freischichten/freie Tage einlösen, so dass ein Entlastungseffekt sichergestellt wird.

Diese Regelungen führen zu einem doppelten Effekt: zum einen wird entstandene Belastung durch Entlastung zumindest teilweise kompensiert. Und zum anderen muss der Arbeitgeber organisatorische Maßnahmen treffen und Personal gewinnen, um weiteren Personalausfall durch die Entlastungstage zu vermeiden.



Warum benötigen Auszubildende Entlastung?

Auszubildende sind die Fachkräfte von morgen. Daher ist es wichtig, gute Ausbildungsbedingungen für Nachwuchskräfte zu schaffen, um diese auch langfristig im Beruf zu halten.

Die unzureichende Personalausstattung und Überlastung der Beschäftigten hat in den letzten Jahren zu einer deutlichen Reduzierung der Ausbildungsqualität geführt. Die Bewerbungszahlen sind rückläufig. Daher umfassen die Tarifforderungen explizit auch die Verbesserung der Ausbildungsqualität. Nur wenn auf den Stationen und in den Bereichen genug Personal zur Verfügung steht, sind eine gute Praxisanleitung und gute Unterstützung der jungen Kolleg:innen in der Ausbildung möglich. Auszubildende dürfen nicht mehr als Lückenfüller auf unterbesetzten Stationen oder in Bereichen eingesetzt werden.



Klinikmanager:innen sagen, Besetzungsregelungen und Personalbemessungen hätten keine Wirkung. Grund dafür sei der Personalmangel. Stimmt das?

Auch wenn es Arbeitgeber und Politik immer wieder behaupten:

Der Pflegenotstand in den Krankenhäusern ist nicht entstanden, weil es zu wenig Pflegekräfte gäbe.

Laut einer Studie der Hartmann Gruppe würde die Hälfte der ausgestiegenen Pflegekräfte zurückkehren, wenn sich die Arbeitsbedingungen verbessern: „48 Prozent der ausgebildeten Pflegekräfte, die ihrem Beruf in den vergangenen Jahren den Rücken gekehrt haben, können sich einen Wiedereinstieg in die Pflege vorstellen. Geschätzt liegt die Zahl potenzieller Rückkehrer:innen damit bei 120.000 bis 200.000 Personen.“

Eine Studie der Arbeitnehmerkammer Bremen rechnet vor, dass deutschlandweit zwischen 92.000 und 172.000 zusätzliche Pflegestellen allein dadurch besetzt werden könnten, dass Teilzeitkräfte wegen besserer Arbeitsbedingungen ihre Arbeitszeiten wieder aufstocken.

Siehe auch: Warum fehlt es an allen Ecken und Enden an Personal?



Das Ultimatum richtet sich nicht nur an das Präsidium der MHH sondern auch an die niedersächsische Landesregierung. Was ist die Erwartung an die Landesregierung, was kann sie tun?

Die Krankenhausbewegung MHH fordert von der Landesregierung ein Einwirken auf den Arbeitgeberverband zur sofortigen Aufnahme der Tarifverhandlungen und die Übernahme der nicht refinanzierten Kosten für gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen an den Universitätskliniken.

Die medizinische Hochschule untersteht der politischen Verantwortung und Kontrolle der Landesregierung. Die Landesregierung muss die Ausfinanzierung des Tarifvertrags für den Teil sicherstellen, der nicht durch die bestehende duale Krankenhausfinanzierung gewährleistet ist. Dabei bezieht sich die Ausfinanzierung insbesondere auf die entstehenden Mehrkosten für gute Arbeitsbedingungen im nichtpflegerischen Bereich, da die Personalkosten für „Pflege am Bett“ seit dem 1. Januar 2019 durch die Verabschiedung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG) vollständig refinanziert werden.



Wie kann der Tarifvertrag Entlastung finanziert werden?

Ein Großteil der notwendigen Neueinstellungen würde die „Pflege am Bett“ verbessern. Die Personalkosten für die Pflege am Bett werden, seit sie von der Bundesregierung aus den Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) herausgenommen wurden, vollständig refinanziert. Die Beschäftigten wollen jedoch Entlastung in allen Berufsgruppen, die sich in ver.di organisieren.

Richtig ist daher: In anderen Arbeitsbereichen werden die Kosten der Kliniken steigen. Sollten also die Mittel der Krankenkassen nicht ausreichen, um zusätzliche Personalkosten zu decken, steht das Land Niedersachsen in der Pflicht, eventuell entstehende Defizite auszugleichen. Gute Arbeitsbedingungen, Spitzenmedizin und gute Gesundheitsversorgung sollten es den verantwortlichen Politiker:innen wert sein.

Ob eine gute Personalausstattung der Krankenhäuser – gesamtgesellschaftlich betrachtet – letztlich überhaupt zusätzliches Geld kostet, ist nicht belegt. Eine Studie zu den Auswirkungen der Personalbemessung in Kliniken des australischen Bundesstaat Queensland dokumentiert sogar einen Einspareffekt: Zwar kosten die dort zusätzlich eingestellten Pflegekräfte 33 Millionen Australische Dollar. Zugleich werden aber insgesamt 67,6 Millionen Dollar durch verkürzte Liegezeiten und weniger Wiederaufnahmen eingespart.



Wie kann die MHH einen eigenen Tarifvertrag Entlastung abschließen, wenn die MHH Mitglied in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ist?

Auch andere Kliniken, die den TdL anwenden und in der Vergangenheit mit der Forderung nach einem Tarifvertrag Entlastung konfrontiert wurden, haben immer zuerst auf die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) als Verhandlungspartnerin verwiesen.

Die Bundesländer haben dann andere Rechtskonstruktionen geschaffen, die das eigenständige Verhandeln eines Tarifvertrages Entlastung ermöglichten, zusätzlich zur Anwendung des TVL.

Das zeigt: Es liegt in der Verantwortung des Präsidiums, zusammen mit der Politik eine Lösung zu finden! Die vielen Beispiele aus anderen Bundesländern beweisen: wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!

Öffentlichkeitsarbeit

Pressemitteilung MHH Entlastung 03.05.2024

Pressestelle ver.di-Landesbezirk Niedersachsen Bremen

V.i.S.d.P.: Tobias Morchner, Pressesprecher | ver.di-Landesbezirk Niedersachsen Bremen Goseriede 10,30159 Hannover Tel.: 0511 12400-105, mobil: 0170/7812412 E-Mail: Pressestelle.nds-hb@verdi.de www.verdi.de

Hannover, Freitag, 03. Mai 2024

Einladung: Beschäftigte der Medizinischen Hochschule Hannover überreichen am 08. Mai 2024 die Forderung nach einem Tarifvertrag zur Entlastung

Die Beschäftigten der Medizinischen Hochschule Hannover überreichen dem Präsidium der Universitätsklinik am kommenden Mittwoch, den 08. Mai, ihre For-derung nach einem Tarifvertrag zur Entlastung durch bessere Personalschlüssel.

In dem „Tarifvertrag Entlastung“ soll geregelt werden, wieviel Personal zur Ver-sorgung der Patienten sichergestellt werden muss. Zudem soll ein verbindlicher Belastungsausgleich festgelegt werden, wenn die vereinbarten Personalschlüssel unterschritten werden. Darüber hinaus werden mehr Zeit und Qualität für die Ausbildung gefordert. Bundesweit wurde ein solcher Tarifvertrag bereits in 21 Krankenhäusern vereinbart, darunter mehrheitlich in Universitätskliniken.

In einer breit angelegten Diskussion hat sich in den vergangenen Wochen die Mehrheit der betroffenen MHH-Beschäftigten für die Forderung nach einem „Ta-rifvertrag Entlastung“ ausgesprochen. Von einem solchen Tarifvertrag würden rund 4 000 der insgesamt 10 000 Beschäftigten profitieren, neben der Pflege etwa auch therapeutische Berufe und die Auszubildenden. Ärztinnen und Ärzte sind nicht unmittelbar betroffen.

Mit der Forderungsübergabe wird der Klinikleitung ein 100-Tage-Ultimatum ge-stellt, um einer tariflichen Lösung zuzustimmen. Für den Fall einer Ablehnung werden Streikmaßnahmen angekündigt.

Forderungsübergabe an das Präsidium der MHH Mittwoch, 08. Mai, 14:30 Uhr

Ecke Carl-Neuberg-Straße & Karl-Wiechert-Allee (vor der MHH) 30627 Hannover

Pressevertreter*innen sind herzlich zur Teilnahme vor Ort eingeladen.

Für zusätzliche Hintergrundinformationen laden wir vorab zu einer Online-Pres-sekonferenz mit Beschäftigten der MHH ein:

Mittwoch, 08. Mai, 10:00 Uhr

Der entsprechende Link zu der Online-Veranstaltung wird nach Voranmeldung verschickt. Bitte melden Sie sich per Mail bis Dienstag, 07. Mai 2024, 14 Uhr, an unter: Pressestelle.nds-hb@verdi.de

Anlage: Faktenblatt zur Forderung

Rückfragen: David Matrai, 0175 2240783

Kontakt:

David Mattrai: david.mattrai@verdi.de

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